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Knorr Meisterkessel Kräftige Rind Suppe 2 Teller
Die vielen verschiedenen Suppen von KNORR sind ein abwechslungsreicher Genuss für Jedermann. Haben Sie bereits unsere köstlichen Meister Kessel Suppen probiert? KNORR Meister Kessel kräftige Rindsuppe ist mit wenigen Handgriffen zuzubereiten und macht garantiert satt.
Zutaten: Trinkwasser, 8% Nudeln (HARTWEIZENGRIESS, EIKLARPULVER), 5,8% vorgegartes Rindfleisch² (Rindfleisch, Trinkwasser, Speisesalz), 4% gelbe Rüben, 3% KNOLLENSELLERIE, 3% Karotten, 2% Lauch, jodiertes Speisesalz, Sonnenblumenöl, Geschmacksverstärker Mononatriumglutamat, Stärke, MILCHZUCKER, Rindfleischextrakt, Hefeextrakt, Aromen (mit WEIZEN), Säuerungsmittel (Citronensäure, Milchsäure), Sojasauce (SOJABOHNEN, WEIZEN, Speisesalz), Farbstoff Carotin, Knoblauch, SELLERIESAMEN, Pfeffer, Muskatnuss. ² 5,8% vorgegartes Rindfleisch entspricht 6,3% Frischfleisch.
Nährwerthinweise pro 100g zubereitet
Portionen pro Verbrauchereinheit
* % der Referenzmenge für einen durchschnittlichen Erwachsenen (8400 kJ / 2000 kcal) ** 1 Portion = 250 g (Verbrauchereinheit enthält 2 Portionen) Die Produkte können Rezepturänderungen unterliegen. Verbindlich sind die Angaben auf der Produktverpackung.
Menge pro Portion | |
---|---|
Energie(kJ/kcal) | 272 kJ/65 kcal |
Fett | 5 g |
davon gesättigte Fettsäuren | 1,3 g |
Kohlenhydrate | 2.3 g |
davon Zucker | 0,8 g |
Ballaststoffe | 0,8 g |
Eiweiß | 2,5 g |
Salz | 3,8 g |
Zubereitung
Die vielen verschiedenen Suppen von KNORR sind ein abwechslungsreicher Genuss für Jedermann. Haben Sie bereits unsere köstlichen Meister Kessel Suppen probiert? KNORR Meister Kessel kräftige Rindsuppe ist mit wenigen Handgriffen zuzubereiten und macht garantiert satt.
Allergene
Weitere Informationen zum Produkt
- Kräftige Rindsuppe verfeinert mit Nudeln und Gemüse
- Inhalt entweder in einem Topf oder in der Mikrowelle erwärmen
- Zubereitungszeit ca. 4-5 Minuten
- KNORR Meisterkessel Kräftige Rindsuppe für 2 Teller (500ml)
- Hergestellt in Österreich
- Mit Suppengrün - ohne Konservierungsstoffe lt. Gesetz